Alle amtlich vorgeschriebenen BAföG-Antragsformulare sind kurzfristig lieferbar.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die Formulare immer auf dem neusten Stand.
Bei anstehenden Änderungen der amtlichen Formulare, sind wir stets bemüht unsere Kunden darüber rechtzeitig zu informieren.
Hilfsformblätter (FS-Vordrucke wie z.B. Mietbescheinigungen etc.) sind praxisnah zusammen mit Verwendern (z.B. Nieders. Studentenwerke) ausgearbeitet worden.
Sonderwünsche bzw. Änderungen bestehender Vordrucke können ohne Mehrkosten schon ab einer Auflage von 1.000 Stk. berücksichtigt werden.
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